Gerade jetzt in der Urlaubszeit, lassen viele Urlauber „ihr Geld auf der Straße liegen“. Oder wussten Sie, dass Sie für die Verspätung Ihres Fluges eine Entschädigung in Geld fordern können?

Ihre Rechte als Fluggast bei einer Verspätung oder einem Ausfall Ihres gebuchten Fluges sind in der EU-Richtlinie zu Flugverspätungen, 261/2004/EG, geregelt.

Fliegen Sie von einem Flughafen in Deutschland ab und hat Ihr Flug Verspätung oder wurde gar annulliert, haben Sie in der Regel stets einen Anspruch auf Entschädigung. Ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach Ihrer Flugstrecke. Bei Inlandflügen oder Kurzstreckenflügen gibt es bereits eine Entschädigung für eine 2-Stündige Verspätung. Außerdem haben Sie bereits vor Ort ein Recht darauf, dass Ihnen Ihre Fluggesellschaft kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellt. Weiter können Sie einen kostenlosen Telefonanruf fordern, um Ihre Lieben über die Flugverspätung zu informieren.

Sollten Sie bei dem Antritt Ihrer Urlaubsreise von einer Flugverspätung betroffen sein, dann warten Sie bei der Rückkehr aus Ihrem Urlaub nicht zu lange, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihre sogenannten „Reiserechte“ unterliegen nämlich einer kurzen Verjährungsfrist. Sie haben nur 1 Monat Zeit, um Ihre Rechte bei dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend zu machen. Die Frist beginnt nach Beendigung Ihrer Reise.

Achtung! Der Entschädigungsanspruch kann pro Person geltend gemacht werden! Auch Ihre Mitreisende und Kinder sind vollwertige Fluggäste.

Ihre Ansprüche wegen Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung sind direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen!