Mietrecht

Mietrecht
Fast jeder hatte ihn schon: Den Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Mieter.
Kein Wunder, denn im Mietrecht gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind. Mietrechts-Laien können hier viel falsch machen.
Aber auch die Minderung der Miete oder die richtige Kündigung des Mietvertrages sind oftmals nicht so einfach. Wir empfehlen Ihnen daher sich fachkundig beraten zu lassen.
Unser Ziel ist es einen langwierigen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Wir beraten Sie...
- beraten Sie in allen Fragen rund um Ihr Mietverhältnis,
- überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen und
- führen die Wohnungsübergabe durch.
- Gerne überprüfen und gestalten wir Ihren Wohnraummietvertrag!
Geänderte Rechtsprechung zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- Der BGH hat seine fast 30 Jahre alte Rechtsprechung zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundlegend geändert.
- Bisher setzte eine wirksame Regelung nicht voraus, dass die Wohnung zu Vertragsbeginn frisch renoviert war. Dies sieht der BGH nun mit seinem Urteil vom 18.3.2015 anders und hält die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung für unwirksam.
- Dies sieht der BGH nun mit seinem Urteil vom 18.3.2015 anders und hält die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung für unwirksam.
Für Vermieter
- Vermieter unterstützen wir bei der Gestaltung rechtssicherer Mietverträge, bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei Kündigungen sowie bei Räumungs- und Konfliktfällen.
- Wir sorgen für eine schnelle, klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Rechtsanwälte

RA Dr. Peter Wadle, LL.M.
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RA Dorian A. Bergenroth
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