Reparatur, Gutachten, Mietwagen, Rechtsanwalt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall….dies sind die gängigsten „Schadenspositionen“ bei einem Verkehrsunfall mit Blech- und Personenschaden. Doch auf was muss ich achten, damit ich nicht doch auf meinen Kosten sitzen bleibe?

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, stellt sich zunächst die Schuldfrage. Denn wer verschuldet einen Verkehrsunfall verursacht, hat auch den daraus entstandenen Schaden zu zahlen.

Zum Unfallschaden gehört auch die professionelle Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt. Nehmen Sie deshalb bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stets die Hilfe eines Anwalts in Anspruch. Die Gebühren werden von der gegnerischen Versicherung vollständig erstattet.

Bei dem Blechschaden an Ihrem Fahrzeug, lassen Sie bitte zunächst abschätzen, wie hoch der vorhandene Schaden ist. Denn wer bei einer „Bagatelle“ direkt ein Gutachten in Auftrag gibt, bleibt womöglich auf seinen Kosten sitzen. Je nach Einzelfall, sollte ein Gutachten bei einer Schadenshöhe von unter 750,00 EUR nicht in Auftrag gegeben werden. In diesen Fällen genügt ein Reparaturkostenvoranschlag, der von Ihrer Werkstatt in der Regel ohne zusätzliche Kosten ausgestellt wird. Bei einem größeren Blechschaden, werden die Kosten des Gutachters vollständig erstattet. In der Wahl Ihres Gutachters sind Sie grundsätzlich frei.

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher, so steht Ihnen für die Dauer der Reparatur ein kostenfreier Ersatzwagen zu. Damit Sie auch hier am Ende nicht draufzahlen, wählen Sie ein Fahrzeug, welches dem Ihren entspricht. Bei Unsicherheiten fragen Sie Ihre Autovermietung oder Werkstatt nach der Einordnung der Fahrzeugklassen.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren und nehmen für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen in Anspruch, können Sie sich die hierfür ersparten Kosten als „Nutzungsausfallentschädigung“ auszahlen lassen. Dieser Anspruch besteht in der Regel immer dann, wenn Sie während der Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug tatsächlich hätten nutzen können und auch wollten.

Hat Ihr Auto einen Totalschaden erlitten, steht Ihnen der Nutzungsausfall dennoch zu und zwar für die Dauer der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs. In der Regel sind dies 14 Tage.

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach Ihren Verletzungen, der Dauer der Heilbehandlung, Folgeschäden und Art und Schwere des Verkehrsunfalles. Lassen Sie Ihre Verletzungen unbedingt von einem Arzt dokumentieren.

Auch der Verdienstausfall, spielt bei dem Schaden nach einem Verkehrsunfall eine wichtige Rolle. Während der angestellte Arbeitnehmer regelmäßig seine Entgeltfortzahlung im Falle einer Krankheit von seinem Arbeitgeber erhält, kann der selbstständige Arbeiter bei einer Arbeitsunfähigkeit seine Aufträge nicht mehr wahrnehmen. Dies führt zu einem spürbaren Einkommensschaden. Wie dieser Schaden konkret bemessen wird, bleibt im Einzelfall zu überprüfen.

Für den Ärger rund um den Verkehrsunfall, das Führen von Telefonaten, Ausfüllen von Formularen, das Vereinbaren von Terminen und dem damit verbundenen Zeitaufwand, zahlt Ihnen die gegnerische Versicherung zusätzlich eine Unkostenpauschale.

Doch wie bei allem gilt auch hier, wer nichts beantragt, bekommt auch nichts. Lassen Sie sich deshalb unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten.